Häufige Fragen
und die passenden Antworten dazu!
Vor dem Reiseantritt gibt es oft viele Fragen, die noch geklärt werden müssen. Wir haben die häufigsten Fragen rund um das Thema der Reisekrankenversicherung für Sie zusammengestellt.
und die passenden Antworten dazu!
Vor dem Reiseantritt gibt es oft viele Fragen, die noch geklärt werden müssen. Wir haben die häufigsten Fragen rund um das Thema der Reisekrankenversicherung für Sie zusammengestellt.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu einer Reisezusatzversicherung
Übernahme von medizinisch notwendigen Kosten bei Ärzten und im Krankenhaus. Ebenfalls sollten Arznei- und Verbandsmittel, sowie verordnete Heil- und Hilfsmittel erstattet werden. Reisen Kinder mit, sollte darauf geachtet werden, dass Begleitpersonen mit Krankenzimmer untergebraucht werden können.
Es sollten Medizinisch notwendige und sinnvolle Krankenrücktransporte ins Heimatland übernommen werden.
Achten Sie darauf, dass Schmerzstillende Zahnbehandlungen, sowie die Reparatur und die provisorische Versorgung von Zahnersatz übernommen werden.
Auch Kosten für die Bergung und Rettung z.B. nach einem Wanderunfall sollten gedeckt sein.
Kinder können bei den meisten Tarifen mitversichert werden, wählen Sie hierfür immer den Familienschutz bzw. den Singleschutz mit Kindern. Versichert gelten in der Regel dann beliebig viele Kinder, meist bis zum 18. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag müssen Kinder dann eine eigene Reiseversicherung abschließen. Sie sollten die Namen und Geburtsdaten der Kinder an die Versicherung übermitteln.
Achten Sie gerade auch bei kleineren Kindern darauf, dass im Fall eines Krankenhausaufenthaltes auch die Kosten für die Unterbringung eines Elternteiles übernommen werden.
Sollten Sie im Urlaub behandelt werden müssen, sollten Sie Ihre Versicherungsnummer und Notrufnummer Ihrer Reisekrankenversicherung griffbereit haben. Sie sollten jeden Behandlungsfall auch umgehend bei der Versicherung melden und die Versicherungsnummer auch an den behandelnden Arzt oder beim Krankenhaus abgeben.
Es gibt auch Situationen, in denen die Reisekrankenversicherung keine Leistung erbring wie z.B. dann, wenn
Grundsätzlich ist eine Reisekrankenversicherung für alle Sinnvoll, die ins Ausland vereisen, unabhängig ob privat oder beruflich. Bei Krankheiten oder Unfallfolgen im Ausland sind Sie wesentlich schlechter oder als in Deutschland abgesichert, je nach Reiseland sind Sie sogar überhaupt nicht abgesichert.
Wichtig ist eine Reisekrankenversicherung somit für:
Es gibt daher für Singels, für Familien, sowie auch für Senioren den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für alle Reisen ins Ausland.
Eine Reisekrankenversicherung ist für alle wichtig, die einmal oder öfters im Jahr im Ausland sind. Hier spielt es keine Rolle ob Sie privat oder beruflich unterwegs sind. Da sich eine Jahresversicherung in der Regel schon ab dem zweiten Aufenthalt im Ausland rechnet, empfehlen wir die gerne die Jahresabsicherung.
Bei mehreren Reisen pro Jahr rechnet sich diese immer gegenüber einer Einzelabsicherung, viel wichtiger ist aber, dass hier beliebig viele Reisen mitversichert sind und Sie daher nicht immer vor Reisebeginn daran denken müssen, noch schnell eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Hier müssen Sie die Vertragsbedingungen prüfen. Gute Versicherungen leisten Weltweit, also auch in USA und Canada. Es gibt aber auch Tarife, die bestimmte Länder ausschließen. Sollten Sie in solch ein Land reisen, müssen Sie einen separaten Versicherungsschutz für diese Reise abschließen. Wir empfehlen daher immer einen Tarif zu wählen, der weltweiten Versicherungsschutz bietet.
Ein solcher Schutz ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Da eine Reisekrankenversicherung aber oft schon für weniger als 10 Euro im Jahr zu haben ist, gilt Sie für die meisten Urlaubsreisenden als absolutes Muss.
Darüber hinaus gibt es aber auch einige wenige Urlaubsländer, für deren Einreise ein Visum und eine Auslandsreisekrankenversicherung vorgeschrieben ist, dazu gehören zum Beispiel Russland, Ukraine und Kuba, sowie China und Thailand.
Benötigen Sie im Ausland eine Behandlung, können Sie diese direkt vor Ort bezahlen, oder bei teureren Rechnungen zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt rechnet das Krankenhaus häufig auch direkt mit Ihrer Reisekrankenversicherung ab.
In jedem Fall sollten Sie den Schadenfall umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Über die Behandlungskosten sollten Sie sich die Rechnung wenn möglich auf Deutsch oder Englisch ausstellen lassen. Auf der Rechnung sollten dann der Name des Patienten, das Behandlungsdatum und der Behandlungsgrund, sowie die abgerechneten Leistungen ersichtlich sein.
Diesen Rechnungsbeleg sollten Sie dann umgehend der Versicherung zusenden.
Eine Reisekrankenversicherung kann sehr spontan und schnell abgeschlossen werden, auch noch am Abreisetag. Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses noch in Deutschland waren. Um den Versicherungsschutz schnellstmöglich zu erhalten, sollten Sie den Tarif online abschließen und den Beginn der Versicherung auf das heutige Tagesdatum setzten.
Nein, eine Reisekrankenversicherung greift immer ab sofort/ab dem gewählten Versicherungsbeginn. Sie müssen eine solche Versicherung also nicht schon lange im Vorfeld abgeschlossen haben.
Nein, wenn Sie eine Jahresversicherung abgeschlossen haben, dann sind beliebig viele Reisen pro Jahr mitversichert. Es spielt hier auch keine Rolle, ob es sich um eine private oder um eine berufliche Reise handelt. Achten Sie nur darauf, dass die maximale Reisezeit pro Einzelreise (meist 56 Tage) nicht überschritten wird.