Ratgeber
Reisekrankenversicherung
In unserem Ratgeber für Reisekranken-Versicherungen finden Sie alles Wissenswerte. Sie erfahren, für welche Personengruppen eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig ist und wir stellen Ihnen den Leistungsumfang einer hochwertigen Reise-Krankenversicherung vor.
Zu guter letzt erhalten Sie einen Leitfaden für das Vorgehen im Schadenfall. Welche Unterlagen sollten Sie mitnehmen und wie wird ein Schadenfall gemeldet. Mit dem passenden Versicherungsschutz und unseren Tipps sind Sie im Urlaub bestens abgesichert.
Welche Leistungen bietet eine guten Reisekrankenversicherung?
Wer im Ausland aufgrund Krankheit oder Unfall einen Arzt aufsuchen muss, wird oft mit hohen Kosten konfrontiert. Der Grund ist, alle Ärzte im Ausland rechnen den Besuch und die Behandlung als Privatbehandlung ab. Rechnungen fallen somit meist deutlich höher aus, als beim Arzt im Heimatland. Zudem greift der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse meist nicht oder nicht im vollen Umfang bei Behandlungskosten im Ausland.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher für alle Urlaubsreisen zu empfehlen, denn Unfälle oder Krankheiten können Sie auch im Urlaub ereilen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor teuren Behandlungskosten und Rücktransportkosten ins Heimatland.
Übersicht
- Welche Risiken deckt eine Reisekrankenversicherung ab?
- Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
- Welche Leistungen erbringt die private Krankenversicherung im Ausland?
- Welche Leistungen sollte eine Reisekrankenversicherung beinhalten?
- Darf man mehrere Auslandsreisekrankenversicherungen haben?
- Zu welchem Zeitpunkt muss die Versicherung spätestens abgeschlossen werden?
- Was ist bei Behandlungen im Ausland zu beachten?
Welche Risiken deckt eine Reisekrankenversicherung ab?
Ein verstauchter Fuß bei einer Wanderung, oder eine Lebensmittelvergiftung durch das Essen kann jedem ereilen. Häufig lässt sich der Besuch einer Arztes dann nicht mehr vermeiden. Nicht nur das Urlaubsgefühl wird dadurch stark beeinträchtigt, oft werden Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Ausland auch sehr teuer. Pro Tag im Krankenhaus können hier schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung können Sie sich zumindest vor den Finanziellen folgen schützen. Sollte ein medizinischer Rücktransport nötig werden, können hierfür Kosten in Höhe von ca. 15.000 bis 20.000 Euro anfallen.
Leistungsstarke Auslandsreisekrankenversicherungen für Singles gibt es schon unter 10 Euro im Jahr, den Familienschutz gibt es schon unter 30 Euro im Jahr.
Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?
Die Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Behandlungen im Ausland erbraucht werden sind meist sehr dürftig.
Werden Sie in Ländern behandelt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, oder in Lichtenstein, Island, Norwegen, der Schweiz oder in einem Land der Europäischen Union, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zumindest einen Teil der Arzt- und Krankenhauskosten.
Grundsätzlich erhalten Sie von Ihrer deutschen Gesetzlichen Krankenkasse in diesen Fällen immer nur die gleichen Leistungen, die ein Bürger im Urlaubsland regulär bekommen würde. Sind Sie in einem Urlaubsland, in dem der Krankenversicherungsschutz gering ist, fällt also auch die Leistung Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse gering aus. Zudem rechnen Ärzte im Ausland häufig nach privaten Gebührenziffern ab, in diesen Fällen haben Sie dann gar keinen Leistungsanspruch mehr über Ihre Krankenkasse.
Ein Erstattungsanspruch besteht somit nur, wenn Sie sich von einem Arzt behandeln lassen, der über das staatliche Gesundheitssystem abrechnen kann und auch abrechnet.
Da die meisten Behandlungen privat abgerechnet werden, ist eine Reisekrankenversicherung absolut empfehlenswert. Hohe Behandlungskosten und Krankenhauskosten, aber auch Rücktransportkosten nach Deutschland können so einfach und kostengünstig vermieden werden.
Welche Leistungen erbringt die private Krankenversicherung im Ausland?
Bei den privaten Krankenversicherungen hängt der Schutz vom gewählten Tarif ab. Meist leisten die Tarife auch innerhalb der Europäischen Union, darüber in Norwegen, Island und Liechtenstein. Häufig gilt der Auslandsschutz aber nur für einen Monat, gerade auch wenn es sich um Aufenthalte außerhalb Europas handelt. Bei längeren Aufenthalten sollten Sie Ihre private Versicherung informieren, oft können die Fristen dann verlängert werden.
In jedem Fall Sollten Sie auch als Privatversicherter vor dem Urlaub Ihren Versicherungsschutz prüfen und mit der Versicherung klären, ob im gewünschten Urlaubsland Versicherungsschutz besteht.
Alternativ könne Sie auch als privat Versicherter eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und sich so günstig und sicher vor hohen Zusatzkosten im Urlaub schützen.
Welche Leistungen sollte eine Reisekrankenversicherung beinhalten?
Bei der Wahl der richtigen Auslandsreisekrankenversicherung gibt es einige Punkte, auf die es zu achten gilt. Sollten Sie schon seit langem eine Auslandsreisekrankenversicherung besitzen, sollten Sie die Leistungen überprüfen. Alte Tarife haben oft zu geringe Leistungen hinterlegt und könnten veraltet sein. Auch bei Reisekrankenversicherungen über einen Autoclub, oder bei Versicherungen die an eine Kreditkarte gekoppelt sind, ist es wichtig, sich die Leistungen anzuschauen und auf Vollständigkeit zu prüfen. Oft sind in solche Versicherungskombinationen nicht alle wichtigen Leistungen mitversichert.
Sie sollten daher auf folgende Punkte achten:
Für welche maximale Reisedauer gilt der Auslandsreisekrankenschutz?
Entscheiden Sie sich für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sind in der Regel beliebig viele Urlaubsreisen pro Jahr mitversichert. Die maximale Dauer der einzelnen Urlaubsreise sind aber begrenzt. Meist sind Reisen bis zu 56 Tagen am Stück mitversichert. Sollte man sich auf längere Reisen begeben, müssen diese extra abgesichert werden.
Wichtig ist neben der maximalen Reisedauer auch, dass der Versicherer sich kulant zeigt, wenn sich die Reisedauer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles verlängert und hierdurch die maximale Reisedauer überschritten wird. Gute Tarife bieten in diesen Fällen auch weiterhin Versicherungsschutz an und lassen den Versicherten nicht im Regen stehen.
Gilt der Tarif Weltweit, oder sind bestimmte Länder ausgeschlossen?
Es gibt Auslandsreisekrankenversicherungen, welche einen Weltweiten Versicherungsschutz bieten, aber auch Tarife die bestimmte Regionen von den Leistungen ausnehmen. Oft handelt es sich bei den ausgenommenen Länder um sehr teure Regionen wie z.B. die USA oder Canada. Bei ausgeschlossenen Ländern könnten dann aber auch schon ein kurzer Zwischenstopp zu einem Problem werden, wenn es dann zu einem Unfall oder einer Erkrankung kommt. Auf Nummer sicher gehen Sie immer, wenn Sie sich für einen Weltweiten Versicherungsschutz entscheiden, auch wenn dieser vielleicht etwas teurer ist.
Welche Behandlungen und Leistungen sind grundsätzlich bei hochwertigen Auslandsreisekrankenversicherungen mit abgedeckt?
Häufig auftretende gesundheitliche Probleme im Ausland sind Erkältungen, Infektionen, Lebensmittelvergiftungen, Sportverletzungen, Unfälle, Zahnschmerzen sowie Schwangerschaftskomplikationen. Sollten Sie aufgrund solcher Beschwerden zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel die Behandlungskosten. Bei Zahnproblemen übernimmt die Auslandsreisekrankenversicherung nur schmerzstillende Maßnahmen, sowie Reparaturen, Provisorien und Zahnfüllungen. Nicht erstattungsfähig sind in der Regel Neuanfertigungen von Zahnersatz.
Leistet die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Vorerkrankungen und chronischen Leiden?
Haben Sie eine chronisches Leiden, oder reisen Sie einer Vorerkrankung in den Urlaub, sollte beim Versicherer vorab geklärt werden, ob Krankheitskosten bei gesundheitlichen Verschlechterungen dieser Vorerkrankungen übernommen werden. Leistungsstarke Versicherungen leisten auch bei Vorerkrankungen und schließen Erstattungen nicht pauschal aus. Achten Sie auch darauf, dass der Reisekrankenversicherer seine Leistungen nicht nur auf unvorhersehbare und akute Erkrankungen begrenzt, denn solche Aussagen können im Zweifelsfall zu Ausschlüssen führen.
Die Top-Tarife leisten meist auch für bereits bestehende Vorerkrankungen. Ausschlüsse bestehen oft nur, wenn Behandlungen schon vor Reisebeginn ärztlich angeraten wurden bzw. notwendig waren.
Werden (medizinisch notwendige) Rücktransportkosten übernommen?
Grundsätzlich wird in medizinisch sinnvolle und vertretbare, sowie medizinisch notwendige und angeordnete Rücktransporte unterschieden. Nicht immer kann ein verletzter oder erkrankter also im Ausland bestmöglich versorgt werden. Häufig werden Rücktransporte bei schweren gesundheitlichen Problemen, wie z.B. bei einem Herzinfarkt, Schlaganfälle und bei schwere Unfallverletzungen durchgeführt.
Bei den medizinisch notwendigen und angeordneten Rücktransporten kann der Erkrankte im Reiseland nicht angemessen behandelt werden, es fehlt im Urlaubsland z.B. an der nötigen Ausstattung im Krankenhaus. Für eine bestmögliche Behandlung ist ein Rücktransport daher zwingen nötig.
Bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, gibt es zwar keinen zwingenden medizinischen Grund, dennoch kann dies als sinnvoll erachtet werden, wenn die Behandlungsaussichten zum Beispiel im Heimatland als wesentlich besser bewertet werden, als im Urlaubsland. Ob ein Rücktransport möglich ist entscheiden meist die Ärzte der Krankenversicherung, sowie die Notfallärzte vor Ort. Auch der Patientenwunsch kann ein wichtiges Kriterium für einen solchen Rücktransport darstellen.
Achten Sie daher bei Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung darauf, in welchem Umfang und bis zu welcher Höhe Rücktransportkosten abgedeckt sind.
Leistet die Versicherung auch bei einer Überschreitung der Reisedauer aufgrund einer Erkrankung?
Es kann durchaus vorkommen, dass eine geplante Urlaubsreise aufgrund Krankheit oder Unfall verlängert werden muss. Befindet man sich beispielhaft in ärztlicher Behandlung und ist nicht rückreisefähig, dann ist es wichtig, dass Ihre Auslandsreisekrankenversicherung den Versicherungsschutz nicht einfach einstellt, nur weil die maximale Reisedauer von z.B. 56 Tagen überschritten wurde.
Achten Sie daher darauf, dass der Krankenversicherungsschutz im Fall einer Behandlung auch dann noch greift, wenn die maximale Reisedauer aufgrund dieser Behandlung überschritten wurde. Ist dies nicht der Fall, stellt die Versicherung ab dem 56. Tag die Leistungen ein, was sehr teuer werden kann.
Leistet die Krankenversicherung auch bei einer Covid-19 Erkrankung?
Für einen umfassenden Krankenversicherungsschutz bei Urlaubsreisen ist es wichtig, dass die Versicherung auch für Pandemien wie z.B. für die Covid-19 Erkrankungen und deren Behandlungskosten aufkommt. Viele Tarife leisten auch bei Pandemien.
Es gibt aber auch Versicherungsbedingungen und Tarife, die Leistungen bei Pandemien explizit ausschließen. Haben Sie einen bestehenden Versicherungen, dann sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob Pandemien als mitversichert gelten. Auch sollte der Versicherungsschutz unabhängig davon sein, ob das Auswärtige Amt für das Zielland eine Reisewarnung aufgrund einer Pandemie ausgesprochen hat.
Darf man mehrere Auslandsreisekrankenversicherungen haben?
Es ist grundsätzlich möglich, auch mehrere Krankenversicherungen zu besitzen. Dies kann auch schnell passieren, da in vielen Versicherungsprodukten eine Auslandsreisekrankenversicherung integriert ist. Auch in Kreditkartenleistungen oder bei einer ADAC Mitgliedschaft ist häufig ein solcher Schutz integriert.
Das besitzen mehrerer Versicherungen ist auch überhaupt kein Problem, im Schadenfall darf ein Schadenfall dann aber nur bei einer Versicherung eingereicht werden, bzw. dürfen Sie nicht mehr Geld erstattet bekommen, als Sie an Behandlungskosten ausgegeben haben.
Zu welchem Zeitpunkt muss die Versicherung spätestens abgeschlossen werden?
Grundsätzlich kann eine Auslandsreisekrankenversicherungen auch erst kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass man sich noch in Heimatland befindet (in Deutschland).
Viele Tarife können auch direkt online im Internet abgeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz sofort greift, damit Sie für die aktuelle Urlaubsreise versichert sind. Idealerweise sollten Sie eine Jahresversicherung abschließen und diese beibehalten, dann sind Sie für auch für jede weitere Urlaubsreise versichert und müssen sich nicht vor jeder Reise erneut um einen Auslandsschutz kümmern.
Auf was müssen Sie bei Behandlungen im Ausland achten?
Nach Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsnummer und eine Notfall-Telefonnummer. Diese beiden Nummern sollten Sie bei jeder Reise griffbereit haben. Falls Sie eine Behandlung benötigen, sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzten und den Schaden unverzüglich melden. Gleichzeitig können Sie klären, welche Unterlagen Sie später für die Einreichung des Schadenfalls benötigen.
Die Rechnungsstellung sollte im besten Fall auf Deutsch oder Englisch erfolgen. Es sollte auch der Name des Patienten, der Name und die Fachrichtung des behandelnden Arztes, der Behandlungsgrund, das Behandlungsdatum, sowie die Erbrachte Leistung erkennbar sein.
Kleine Rechnungen können Sie auslegen und später einreichen. Bei größeren Rechnungen treten Ärzte und Krankenhäuser häufig direkt mit der Versicherung in Kontakt, lassen sich eine Kostenzusage geben und rechnen direkt mit der Versicherung ab.