Astra AVR 2022 Familie
Günstiger Jahresschutz für Familien
- 100% Absicherung von Arztkosten
- Bergungskosten bis 10.000 Euro
- Corona Erkrankung abgesichert
- Für Reisen bis zu 56 Tagen
- Ohne Selbstbeteiligung
Reisekrankenversicherung
100% Ersattung.
- Ambulante Behadlungen
- Stationäre Behandlungen
- Zahnbehandlungen (schmerzstillende Maßnahmen und Füllungen)
- Zahnersatz (provisorische Versorgung und Reparatur)
- Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen)
- Heilpraktiker
- Prothesen und Herzschrittmacher
- Schwangerschaftskomplikationen
100% Ersattung.
- Krankenrücktransport zum Wohnort (wenn medizinisch sinnvoll)
- Rücktransport Gebpäck zum Wohnort
- Überführungskosten im Todesfall zum Wohnort
- Übernahme Anreisekosten nahestehender Personen
- Übernahme Rückreise von minderjährigen Personen
- Bergungskosten nach einem Unfall
Erstattet werden die Kosten für die Rettung oder Bergung einer versicherten Person bis zu 10.000,- Euro. Die Rettung/Bergung muss wegen Krankheit, Unfall oder Tode erfolgen und von einem öffentlich-rechtlich oder privat- rechtlich organisierten Rettungsdienst durchgeführt werden.
Beim Tod der versicherten Person Erstattung der notwendigen Kosten einer Bestattung im Ausland oder Überführung des Leichnams an den vor Antritt der Reise befindlichen Wohnsitz bis zu 15.000,– Euro.
100% Ersattung.
- Medizinische Behandlung von Corona Erkrankungen im Urlaub
- Schutz besteht auch in Ländern mit Reisewarnung
Keine Kostenübernahme von Quarantänemaßnahmen wie z.B. Mehrkosten für die Unterbringung.
Weiterer Leistungsumfang
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner (bis alter 60 Jahre) mit gemeinsamem Wohnsitz und unterhaltsberechtigten Kindern (bis 18 Jahre).
Nach Vertragsschluss hinzukommende Familienan-
gehörige sind erst ab dem Zeitpunkt versichert, in dem eine Nachmeldung
bei dem Versicherer eingegangen ist.
Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch, wenn Sie aufgrund eines Versicherungsfalles die Rückreise nicht antreten können.
Ja, Policierung erfolgt am selben Tag.
Ja, unerwartete Verschlechterungen bei Vorerkrankungen sind mitversichert, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung seit mind. 6 Monaten keine Beahndlung stattfand (ausgenommen Routineuntersuchungen).